
1. ALLGEMEINES
Wir sind Spezialisten im Öffentlichen Recht. Was aber ist „Öffentliches Recht“?
Das Gegenstück – also das „Privatrecht“ (auch „Zivilrecht“ – vom lateinischen „cives“/“Bürger“ –genannt) – ist den meisten vertraut. Dabei handelt es sich um jene rechtliche Bestimmungen, welche die Beziehungen zwischen Privaten regeln (zB ABGB, in dem ua der Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag geregelt sind).
Das Öffentliche Recht hingegen regelt – vereinfacht gesagt – den Staat und sein Handeln: Es regelt
- zum einen insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen den staatlichen Institutionen untereinander (zB Grundsatz der Gewaltenteilung, wonach die Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit voneinander getrennt sind),
- und zum anderen auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern (zB Apothekenrecht, Datenschutzrecht, Gewerberecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht).
2. BEISPIEL
Beim Einparken fährt Hugo Tollpatsch das Auto von Sandra Unglück an und verursacht dabei einen Schaden. Sandra Unglück kann nun Schadenersatz von Hugo Tollpatsch verlangen. Es kommt Privatrecht zur Anwendung, weil einander zwei Private gegenüberstehen (auch als Gleichordnungsverhältnis* bezeichnet).
*Zur Veranschaulichung sind die Begriffe Gleichordnungs- und Über-/Unterordnungsverhältnis hilfreich – sie sind aber nicht auf jeden Fall uneingeschränkt anwendbar.
Vergisst Hugo Tollpatsch überdies, in einer gebührenpflichtigen Zone auch einen Parkschein zu legen, so begeht er eine Verwaltungsübertretung (Verstoß gegen die StVO und die örtliche Parkregelung). Hugo Tollpatsch ist vom Staat – also von der zuständigen Verwaltungsbehörde – zu bestrafen (auch als Über-/Unterordnungsverhältnis* bezeichnet). Es kommt Öffentliches Recht zur Anwendung.
3. TO PUT IT INTO A NUTSHELL
Privatrecht = Zivilrecht = Bürgerliches Recht betrifft die Rechtsverhältnisse der Bürger unter sich. Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsverhältnisse dieser Bürger zur „Obrigkeit“ – also in den staatlichen Behörden – und die Rechtsverhältnisse dieser staatlichen Behörden zueinander.
In beiden Fällen …. punken Sie mit uns!
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