
1. ABSTRAKTE ODER KONKRETE RECHTSNORM
1.1. Allgemeines
Für die Beantwortung der Frage, ob eine abstrakte oder konkrete Rechtsnorm vorliegt, ist der Regelungsgegenstand (=Sachverhalt) entscheidend (bei generellen oder individuellen Rechtsnormen hingegen ist es der Adressatenkreis).
1.2. Abstrakte Rechtsnorm
Eine abstrakte Rechtsnorm gilt für eine Vielzahl von Sachverhalten, ohne auf einen konkreten Sachverhalt Bezug zu nehmen.
Beispiele für abstrakte Rechtsnormen: Gesetze; Verordnungen; generelle Weisungen
1.3. Konkrete Rechtsnorm
Eine konkrete Rechtsnorm gilt für einen bestimmten – also konkreten – Sachverhalt.
Beispiele für konkrete Rechtsnormen: Bescheide; Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zB ein auf frischer Tat gefasster Räuber wird festgenommen und seine Waffe wird beschlagnahmt); individuelle Weisung
1.4. Beispiele zur Abgrenzung
Zur Verdeutlichung, wann eine abstrakte und wann eine konkrete Rechtsnorm vorliegt, können folgende Beispiele dienen:
a. Beispiele für abstrakte Rechtsnormen: „Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers ist … nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt“ (§ 1 Abs 3 Führerscheingesetz [BGBl I 120/1997 idF BGBl I 90/2023]). In § 2 Abs 1 Z 1 bis 5 Führerscheingesetz ist geregelt, für welche „Klassen von Kraftfahrzeugen“ eine Lenkberechtigung ausgestellt werden kann:

Nach § 1 Abs 3 Führerscheingesetz ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs nur mit Lenkberechtigung erlaubt. Für welche Fahrzeuge eine solche Berechtigung erforderlich ist, wird in § 2 Führerscheingesetz aufgelistet. Darin werden ua Motorfahrräder, Motorräder, Kraftwagen (mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg – darunter sind die klassischen PKW zu verstehen) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge genannt.
Um eine entsprechende Lenkberechtigung zu erhalten, muss zum einen ein Antrag gestellt werden und zum anderen hat der betreffende Antragsteller – abhängig von der gewünschten „Klasse von Kraftfahrzeug“ – diverse Voraussetzungen gemäß § 3 Führerscheingesetz (ua das vollendete 18. oder 21. Lebensjahr; er muss verkehrszuverlässig sein, einen Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Führerscheinprüfung ablegen) zu erfüllen.
Es wird also eine Vielzahl von unbestimmten Sachverhalten geregelt.
b. Beispiel für eine konkrete Rechtsnorm: Daisy Rennmaus, wohnhaft in A-1234 Musterstadt, Musterstraße 1, stellt gemäß § 5 Führerscheingesetz einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für einen PKW (somit Klasse B). Sie ist am 01.01.2007 geboren und hat damit das 18. Lebensjahr vollendet (§ 6 Abs 1 Z 6 Führerscheingesetz). Auch wurde festgestellt, dass sie gesundheitlich geeignet (§§ 8 und 9 Führerscheingesetz) und verkehrszuverlässig (§ 7 Führerscheingesetz) ist. Einen Erste-Hilfe-Kurs (§ 3 Abs 1 Z 5 Führerscheingesetz) sowie die betreffende Führerscheinprüfung (§§ 10 und 11 Führerscheingesetz) hat sie ebenfalls abgelegt. Nachdem sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (=Tatbestandselemente) erfüllt, wird ihr gemäß § 13 Führerscheingesetz die Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt.
1.5. Generell oder individuell / abstrakt oder konkret
In aller Regel sind Gesetze und Verordnungen generell-abstrakt. Generell, weil sie für einen nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Adressatenkreis gelten (zB die FahrzeughalterInnen) and abstrakt, weil sie für eine Vielzahl von Sachverhalten (zB Lenken von PKW, von Motorrädern oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen) gelten.
Bescheide und Urteile sind in aller Regel hingegen individuell-konkret. Individuell, weil Daisy Rennmaus eine Lenkberechtigung erhalten hat, and konkret, weil sie berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug der Klasse B – und somit einen PKW – zu lenken.
2. TO PUT IT INTO A NUTSHELL
Ob eine Rechtsnorm abstrakt oder konkret ist, hängt vom geregelten Sachverhalt ab: Eine abstrakte Norm gilt für viele mögliche, unbestimmte Sachverhalte, während eine konkrete Norm nur genau für einen bestimmten Sachverhalt gilt.
Generell oder abstrakt: Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt. Punkten Sie mit uns!
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