16. Wissens-Schnitzerl

1. GENERAL

Die Grundprinzipien der Verfassung bestimmen die grundlegende Struktur, Organisation und Werteordnung des Staates. Teilweise werden sie ausdrücklich im B-VG genannt (zB Art 1 B-VG, wonach Österreich eine demokratische Republik ist), teilweise werden sie im Wege der Auslegung ermittelt. Diese Grundprinzipien können als die tragenden Säulen des Staates verstanden werden.

Insgesamt lassen sich sechs Grundprinzipien (auch „Baugesetze der Verfassung“ genannt) unterscheiden:

a. das bundesstaatliche Prinzip;
b. das demokratische Prinzip;
c. das republikanische Prinzip;
d. das rechtsstaatliche Prinzip;
e. das gewaltentrennende Prinzip;
f. das liberale Prinzip.

Aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung stehen diese Grundprinzipien unter besonderem verfassungsrechtlichen Schutz. Gemäß Art 44 Abs 3 B-VG gilt Folgendes:

„Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung … ist … einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen“.

Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedarf daher nicht nur der 2/3 Mehrheit der Abgeordneten in Nationalrat und Bundesrat (die ohnehin für jede Änderung eines Verfassungsgesetzes erforderlich ist), sondern es bedarf zusätzlich auch noch der Zustimmung des Volks im Wege einer Volksabstimmung. Dies ist auch insoweit nachvollziehbar, als Eingriffe in die grundlegenden Strukturen des Staates eine besondere demokratische Legitimation erfordern. Werden die Fundamente der staatlichen Ordnung verändert, so muss die Zustimmung der Bevölkerung eingeholt werden.

Wann eine Gesamtänderung der Bundesverfassung vorliegt, kann im Einzelfall mitunter schwer feststellbar sein. In der Lehre wird aber eine solche Gesamtänderung bereits dann angenommen, wenn eines der Grundprinzipien in seinem Wesensgehalt essenziell geändert oder aufgehoben oder ein neues Grundprinzip eingeführt werden soll.

Diese Grundprinzipien stehen somit – obwohl es sich auch bei ihnen um Normen im Verfassungsrang handelt – hierarchisch über den „einfachen“ Verfassungsgesetzen. Im Verhältnis zwischen Unionsrecht und den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung wird von der überwiegenden Lehre vertreten, dass die Grundprinzipien den integrationsfesten Kern der Verfassung bilden. Daraus folgt, dass Unionsrecht zwar grundsätzlich Anwendungsvorrang vor nationalem österreichischem Recht genießt, dieser Vorrang jedoch dort seine Grenze findet, wo unionsrechtliche Regelungen mit den Grundprinzipien der Bundesverfassung unvereinbar sind. Hier gehen also die Grundprinzipien vor.

Für die Rechtspraxis haben die Grundprinzipien folgende Bedeutung: Sie vermitteln das grundlegende Verständnis darüber, wie der Staat in seinen Wesenszügen ausgestaltet sein soll. Aufgrund ihrer allgemein gehaltenen Formulierung lassen sich konkrete Rechtsfragen allerdings nur selten unmittelbar auf Basis eines Grundprinzips lösen, können aber bei der Interpretation herangezogen werden (grundprinzipienkonforme Interpretation). Der Verfassungsgerichtshof stützt sich bei seinen Entscheidungen vereinzelt sogar direkt auf die Grundprinzipien (insb auf das rechtsstaatliche Prinzip, wenn es um Fragen des Rechtsschutzes geht).

 

2. BEISPIEL FÜR EINE GESAMTÄNDERUNG

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 wird in der Literatur häufig als Beispiel für eine Gesamtänderung der Bundesverfassung angeführt. Dies liegt daran, dass durch den Beitritt gleich mehrere Grundprinzipien der Verfassung in ihrem Wesensgehalt berührt wurden (das demokratische, das bundesstaatliche und das rechtsstaatliche Prinzip).

 

3. KURZE RECHTSTHEORETISCHE ÜBERLEGUNGEN

Wenn die grundlegenden Prinzipien einer Verfassung prinzipiell geändert oder aufgehoben werden könnten, stellt sich die brisante Frage: Wäre es dann denkbar, die Demokratie selbst abzuschaffen? In der Fachliteratur wird diese Frage kontrovers diskutiert. Während einige Autoren argumentieren, dass ein solcher Eingriff rechtlich möglich sei, betonen andere, dass das Volk nicht auf seine Souveränität verzichten könne.

Solche rechtstheoretischen Überlegungen sind unglaublich spannend – wir hoffen aber, dass es bei solch theoretischen Gedankenspielen bleibt.

 

4. TO PUT IT INTO A NUTSHELL

Die Grundprinzipien der Verfassung bilden das Fundament des österreichischen Staates und bestimmen seine grundlegende Struktur, Organisation sowie die ihm zugrunde liegenden Werte. Dazu zählen (i) das bundesstaatliche, (ii) das demokratische, (iii) das republikanische, (iv) das rechtsstaatliche, (v) das gewaltentrennende und das (vi) liberale Prinzip.

Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung bilden diese Grundprinzipien nach überwiegender Lehre den integrationsfesten Kern der Verfassung und dürfen nur mit einer 2/3 Mehrheit der Abgeordneten Parlament sowie der Zustimmung des Volks im Rahmen einer Volksabstimmung geändert oder aufgehoben werden.

Sehen Sie die Grundprinzipien der Verfassung in Gefahr? Wir kämpfen mit Ihnen für ihren Erhalt und verteidigen sie mit voller Kraft. Punkten Sie mit uns!

Written by:

Mag. Stefanie Bardach
Attorney at law

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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