21. Wissens-Schnitzerl

1. GENERAL

Art 1 B-VG bestimmt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“.

Das Wort Demokratie stammt aus dem Griechischen: dēmos und bedeutet „Volk“ und kratein „herrschen“. Demokratie heißt daher wörtlich „Herrschaft des Volkes“. In einer Demokratie ist also das Volk selbst Trägerin der Staatsgewalt. Das bedeutet: Das Volk bestimmt das Recht. Alle staatliche Macht geht vom Volk aus. Jede staatliche Handlung – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene – muss somit (letztlich) auf den Volkswillen zurückgeführt werden können.

Nach Hans Kelsen liegt der besondere Wert der Demokratie (und ihr Vorteil gegenüber anderen Formen der staatlichen Willensbildung) in der Akzeptanz des Rechts: Da sich jeder an der Erzeugung von Rechtsnormen beteiligen kann, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch alle an diese – von ihnen selbst erzeugten – Rechtsnormen halten, relativ am größten.

Es gibt unterschiedliche Arten einer demokratischen Staatsorganisation. Man unterscheidet zwischen der mittelbaren Demokratie und der unmittelbaren Demokratie. In der Praxis bestehen häufig Mischsysteme, bei denen zwar ein bestimmtes System überwiegt, jedoch auch Elemente der jeweils anderen Demokratieform enthalten sind. So gilt etwa Österreich grundsätzlich als parlamentarische Demokratie, kennt jedoch auch direktdemokratische Instrumente wie Volksabstimmungen, Volksbegehren oder Volksbefragungen, die im Vergleich zur zB Schweizerischen Eidgenossenschaft aber weniger stark ausgeprägt sind.

Die mittelbare Demokratie wird auch „indirekte“ oder „repräsentative“ Demokratie genannt. Hier wählt das Volk VertreterInnen, die im Staat für das Volk handeln und Gesetze beschließen. Die gewählten RepräsentantInnen nennt man Abgeordnete; sie vertreten das Volk im Parlament und sind grundsätzlich dafür zuständig, im Auftrag der Bevölkerung Gesetze zu beschließen.

Die mittelbare Demokratie kann in zwei Varianten auftreten: als parlamentarische Demokratie – wie etwa in Österreich, Deutschland, Italien, Tschechien und Slowenien – oder als präsidentielle Demokratie, wie sie beispielsweise in den USA und in Frankreich verwirklicht ist. Entscheidend für die jeweilige Zuordnung ist, bei welcher Institution (Parlament oder Präsident) das überwiegende politische Gewicht liegt.

Im parlamentarischen System wird die Regierung vom Parlament gewählt, während sie im präsidentiellen System vom Präsidenten ernannt wird. Dementsprechend sind auch die Verantwortlichkeiten unterschiedlich verteilt: In der parlamentarischen Demokratie trägt die Regierung sowohl politisch als auch rechtlich Verantwortung gegenüber dem Parlament. Dieses kann der Regierung das Vertrauen entziehen und sie somit abberufen. Im präsidentiellen System hingegen liegt die politische und rechtliche Verantwortlichkeit der Regierung beim Präsidenten; ebenso ist es Sache des Präsidenten, jene Regierung einzusetzen und auch wieder abzuberufen, die sein Vertrauen hat (oder verliert).

Die unmittelbare Demokratie wird auch „direkte“ oder „plebiszitäre“ Demokratie genannt. Das Volk erzeugt das Recht direkt selbst, und zwar in der Regel durch Volksabstimmungen (Plebiszite).

Das Land mit dem stärksten direktdemokratischen Bezug ist die Schweiz. (Freilich: Doch auch hier ist keineswegs gemeint, dass sich die Bevölkerung unter einem Baum oder auf einem Platz versammelt und sich selbst Recht gibt, sondern dass Recht in einer Mischform aus direkter und repräsentativer Demokratie erlassen wird).

Schließlich unterscheidet man auch zwischen neutraler und wehrhafter Demokratie. Auch dieses Thema wird in einem eigenen Wissens-Schnitzerl behandelt.

In Österreich wird das demokratische Grundprinzip in Art 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) programmatisch vorgegeben. Es wird dort als Grundsatz genannt, ohne genau zu regeln, wie die Demokratie im Detail ausgestaltet sein soll; diese nähere Ausgestaltung erfolgt in jenen verfassungsrechtlichen Regelungen, die im Einzelnen die Beteiligung des Volks an der staatlichen Willensbildung normieren oder auf den Willen des Volkes zurückgeführt werden können.

 

2. GEGENSTÜCK ZUR DEMOKRATIE

Der Gegensatz zur Demokratie ist die Autokratie („Selbstherrschaft“). Während in einer Demokratie das Volk an der Rechtserzeugung beteiligt ist, ist es in einer Autokratie von der Gesetzgebung ausgeschlossen. Die Rechtsordnung wird hier entweder von einer einzelnen Person – einem Autokraten – oder von einer kleinen Gruppe von Machthabern, einer sogenannten Oligarchie, bestimmt. Auch absolutistisch regierte Monarchien sind in diesem Sinne autokratisch.

 

3. TO PUT IT INTO A NUTSHELL

Demokratie ist nicht gleich Demokratie – sie kann unterschiedlich organisiert sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen unmittelbarer (direkter bzw plebiszitärer) und mittelbarer (indirekter bzw repräsentativer) Demokratie. Von unmittelbarer Demokratie spricht man, wenn das Volk direkt am Prozess der Rechtserzeugung beteiligt ist. Das bedeutet, dass die BürgerInnen selbst über Gesetze oder politische Fragen abstimmen, etwa im Rahmen von Volksabstimmungen.

In der mittelbaren Demokratie ist das Volk nicht direkt an der Rechtserzeugung beteiligt. Die BürgerInnen wählen hierfür Abgeordnete, die im Parlament Gesetze beschließen und politische Entscheidungen treffen. Innerhalb dieser Staatsform unterscheidet man zwischen der parlamentarischen Demokratie, in der die Regierung vom Parlament gewählt, und der präsidentiellen Demokratie, in der die Regierung vom Präsidenten ernannt wird.

In der Praxis finden sich in den meisten Staaten Mischformen dieser demokratischen Systeme. Wie die Demokratie in Österreich im Detail ausgestaltet ist, werden wir uns nächste Woche genauer erläutern.

Wollen Sie von einem direkt-demokratischen Instrument Gebrauch machen und beispielsweise ein Volksbegehren initiieren? Wir unterstützen Sie dabei. Punkten Sie mit uns!

Written by:

Mag. Stefanie Bardach
Attorney at law

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