
BETRIEBSANLAGENRECHT
Betriebsanlagenrecht in Österreich
Vom Verkaufswagen bis zur Zementfabrik. Jede dauerhafte Einrichtung zur Erbringung gewerblicher Tätigkeiten mit potentiellen Auswirkungen auf die Nachbarn und die Umwelt benötigt in Österreich eine Betriebsanlagengenehmigung. Das Betriebsanlagenrecht ist das Herzstück der Gewerbeordnung 1994 und regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Kontrolle von Betriebsanlagen, um Gefahren, Belästigungen und Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden. Für größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen) kommen besondere, aufgrund der EU-Industrieemissions-Richtlinie erlassene Bestimmungen zur Anwendung.
Was wir tun: Das Management Ihrer Betriebsanlagengenehmigungen ist bei uns in den besten Händen. Wir beraten Sie bei der Vorbereitung eines Einreichprojekts und vertreten Sie im Genehmigungsverfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde und vor dem Landesverwaltungsgericht. Wir prüfen Ihre aufrechten Genehmigungen und unterstützen Sie bei erforderlichen Änderungen und Vereinfachungen. Wir beraten Sie bei der Umsetzung und Anwendung der Vorgaben für IPPC-Anlagen und stellen sicher, dass es dabei zu keinem „Golden Plating“ kommt.
Unsere Expertin für Betriebsanlagenrecht:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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