SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH

FACHGEBIETE

Als Fachkanzlei im öffentlichen Wirtschaftsrecht bieten wir spezialisierte Beratung in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Unsere Beratungspalette reicht von „A“ wie zB Abfallrecht bis „Z“ wie zB Zustellrecht. Besondere Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Umweltrecht, Vergaberecht und Baurecht.
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UMWELTRECHT

Im Fachgebiet Umweltrecht beraten wir Sie in einer der spannendsten und facettenreichsten Materie der österr Rechtsordnung; aufgrund immer neuer Vorgaben des Unionsrechts und der nationalen Gesetzgebung gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das sich so schnell entwickelt wie das Umweltrecht.

Akzente setzen wir durch eine sehr genaue Arbeitsweise und großes Verständnis für technische Zusammenhänge. Unsere Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass sich im Umweltrecht beste Beratungsergebnisse und -erfolge nur durch eine breit gestreute interdisziplinäre Zusammenarbeit erzielen lassen. Aus diesem Grund sind wir stolz darauf, seit Jahren mit einer ganzen Reihe von hoch qualifizierten Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten [ Linkliste]; diese Zusammenarbeit und die daraus gewonnenen Erfahrungen ermöglichen es uns, auch komplexe umweltrechtliche Projekte ganzheitlich betreuen zu können.

Für die tägliche Beratungspraxis des Umweltrechts sind vor allem die folgenden Rechtsgebiete und Verwaltungsvorschriften relevant:

Unsere anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit im Umweltrecht umfasst va die folgenden Tätigkeiten:

  • Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung (GewO, Sondervorschriften für IPPC-Anlagen), Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K), Branchen-Emissionsverordnungen, VOC-Anlagen-Verordnung;
  • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), Deponieverordnung, Verpackungsverordnung, Elektroaltgeräteverordnung, Abfallverzeichnisverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallverbrennungsverordnung, Altfahrzeugeverordnung,
  • EU-Abfallverbringungsverordnung;
  • Wasserrechtsgesetz (WRG),
  • Allgemeine Abwasseremissionsverordnung, Branchen-Abwasseremissionsverordnungen, Qualitätszielverordnung, Indirekteinleiterverordnung,
  • Kanalisationsrecht der Bundesländer;
  • Altlastensanierungsgesetz (AlSAG);
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G);
  • Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L);
  • Emissionszertifikategesetz (EZG);
  • Mineralrohstoffgesetz (MinroG);
  • Umweltförderungsgesetz (UFG);
  • Forstgesetz (ForstG);
  • Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG);
  • Eisenbahngesetz (EisbG), Eisenbahnverordnung, Straßenbahnverordnung, Eisenbahnenteignungs-Entschädigungsgesetz.
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren: rechtliche Begleitung eines Projekts von der Konzept- und der Planungsphase über die Einreichung, die Genehmigungsverhandlung, die Bescheiderlassung und das Rechtsmittelverfahren bis zur Umsetzung des genehmigten Projekts;
  • Beratung und Vertretung in Sanierungs- und Sicherungsverfahren (Boden- und Grundwasserkontaminationen, Umwelthaftung);
  • Beratung und Vertretung bei verschiedenen abfallrechtlichen Problemstellungen (Beurteilung der Abfalleigenschaft, Beitragspflicht nach dem AlSAG, Notifizierungsverfahren, Verwaltungsstrafverfahren im Abfallrecht, innerbetriebliche Umsetzung neuer abfallrechtlicher Vorgaben, Errichtung und Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen);
  • Vertretung in zivilrechtlichen Haftungs- und Entschädigungsverfahren (Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche);
  • Erstellung von Studien zur Umsetzung neuer umweltrechtlicher Regelungen, Vorbereitung von Gesetzesentwürfen;
  • Gutachten und Studien zu den verschiedensten umweltrechtlichen Fragestellungen;
  • rechtlich-technische Standortgutachten in Zusammenarbeit mit einem Team von technischen Experten, environmental due diligence-Prüfungen, legal compliance-Prüfungen, Entwurf von Vertragsklauseln zur Minimierung des umweltrechtlichen Haftungsrisikos;
  • Lobbying bei Interessensvertretungen zur Durchsetzung spezieller unternehmerischer Anliegen.
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VERGABERECHT

In kaum einem anderen Rechtsgebiet herrscht soviel Unsicherheit wie im Vergaberecht. Dies rührt zum einen daher, dass das Vergaberecht (als Kodifikation durchsetzbarer Rechtsansprüche) relativ jung ist; die ersten einschlägigen Regelungen sind erst durch das BVergG 1993 getroffen worden. Das österr Vergaberecht ist zum anderen in den vergangenen Jahren in kurzen Abständen neu gefasst worden (1993, 1997, 2002, 2006, 2018); jede dieser Änderung hat ein deutliches Anschwellen des Normenmaterials gebracht:

  • BVergG 1993: 108 Paragraphen und 11 Anhänge
  • BVergG 1997: 130 Paragraphen und 18 Anhänge
  • BVergG 2002: 192 Paragraphen und 10 Anhänge
  • BVergG 2006: 351 Paragraphen und 19 Anhänge
  • BVergG 2018: 382 Paragraphen und 21 Anhänge (+BVergVS + BVergKonz)

Und schließlich leistet sich Österreich den „Luxus“ einer vielfach zersplitterten Vergabekontrolle: Neun Vergabekontrollbehörden in den Ländern (Landesverwaltungsgerichte, allenfalls mit vorgelagerten Schlichtungsstellen), Bundesverwaltungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof. Hinzu kommen die Kognitionsbefugnis des Europäischen Gerichtshofs und die Nachprüfungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission. Angesichts dieser Unübersichtlichkeit ist es nicht weiter verwunderlich, dass fehlerfreie Vergabeverfahren selten sind.

In unserem Fachgebiet Vergaberecht und Beschaffungswesen arbeiten wir an diesem Problem: Wir kennen die Lücken und Tücken des BVergG 2018 ebenso wie den unionsrechtlichen Rahmen; wir übernehmen Verantwortung und haften dafür. Gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern erarbeiten wir Ausschreibungsunterlagen und begleiten Beschaffungsvorgänge – von der Markterkundung über die Bekanntmachung bis zum Zuschlag/Widerruf. Bietern ermöglichen wir es, diskriminierende Ausschreibungsbestimmungen anzufechten, fehlerfreie Angebote auch angesichts eines formstrengen Vergaberegimes abzugeben und ihre Chance auf den Auftrag zu wahren. Und: In den Verfahren vor den Vergabekontrollbehörden kämpfen wir – gleich ob für Auftraggeber oder Bieter – um das Recht unserer Mandanten. Aus diesem ständigen Einsatz im Vergaberecht – und aus einer ehrlichen Begeisterung für dieses Rechtsgebiet – resultieren nicht nur Kompetenz und Verantwortlichkeiten, sondern auch Standardwerke der Vergaberechtsliteratur.

Unsere anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit im Vergaberecht und Beschaffungswesen umfasst ua die folgenden Tätigkeiten:

  • gesamthafte Betreuung von Vergabeverfahren auf Auftraggeberseite (Überwachung der Markterkundung und sachverständigen Kostenschätzung, Verhinderung einer Vorarbeitenproblematik, Erstellung und Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen, Risikomanagement, Entwurf des Leistungsvertrags, Abwicklung von Bieteranfragen und allfälligen Berichtigungen, Leitung und Begleitung von Verhandlungsrunden und Aufklärungsgesprächen, Vornahme der notwendigen Dokumentationen, Begleitung und Beratung der Bewertungskommission, Mitteilung der Zuschlags- oder Widerrufsentscheidung, Zuschlagserteilung oder Widerruf);
  • gesamthafte Betreuung von Vergabeverfahren auf Bieterseite (Evaluierung von Bekanntmachungen, Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Risikomanagement, Begleitung des Vergabeverfahrens, Begleitung von Verhandlungsrunden und Aufklärungsgesprächen, Vornahme der notwendigen Dokumentationen);
  • Führung von Vergabekontrollverfahren auf Auftraggeberseite (Argumente gegen die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, Vertretung im Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren);
  • Führung von Vergabekontrollverfahren auf Bieterseite (Argumente für die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, Vertretung im Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren);
  • Anfechtung von Entscheidungen der Vergabekontrollbehörden vor Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof;
  • Vertretung in zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren nach rechtswidrigen Vergaben;
  • Gutachten und Studien zu den verschiedensten vergaberechtlichen Fragestellungen;
  • In house-Seminare zur Schulung der vergaberechtlichen Kenntnisse auf Auftraggeber- bzw Bieterseite.
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BAURECHT

Unser Baurechtsteam berät und vertritt in allen Projektphasen eines geplanten Projekts, beginnend von der Projektidee über die konkrete Projektierungsphase bis hin zum erfolgreichen Projektabschluss.

Unser Leistungsspektrum umfasst insb folgende Bereiche:

  • umfassende bau- und raumordnungsrechtliche Beratung (insb für Projektwerber und Gemeinden);
  • raumordnungsrechtliche Fragestellungen und Umwidmungen (Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen);
  • baurechtliche Unterstützung in der Planungsphase;
  • bautechnische Fragestellungen (Bautechnikverordnungen, OIB-Richtlinien etc);
  • Begleitung insb baurechtlicher Bewilligungsverfahren (in allen Instanzen);
  • Begleitung insb baurechtlicher Auftragsverfahren (in allen Instanzen);
  • Vergabe von Bau- und Konsulentenleistungen (insb nach ÖNORM A 2050 oder BVergG 2018);
  • Erstellung von Bauverträgen (insb ÖNORM B 2110 und ÖNORM B 2118);
  • Mehrkostenforderungen und (Anti-)Claim-Management;
  • Gewährleistungsmanagement und Vertragsstreitigkeiten (Schlichtungsverfahren bzw Bauprozesse);
  • Erstellung von Rechtsgutachten;
  • (Inhouse-)Vorträge und Seminare.
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