Symbolbild Arzneimittel im Reagenzglas

ARZNEIMITTELRECHT

Arzneimittelrecht in Österreich

Zwei Drittel der in Österreich angebotenen rezeptpflichtigen Medikamente sind im „Erstattungskodex“ gelistet. Werden einem Patienten diese Medikamente verschrieben, so bezahlt dieser nur die Rezeptgebühr; die Differenz auf den im Erstattungskodex gelisteten Abgabepreis muss die jeweils zuständige Krankenkassa bezahlen. Nicht gelistete Medikamente können von einem Patienten zwar bezogen, müssen aber zur Gänze selbst bezahlt werden. Für einen Arzneimittelhersteller kann es daher von existenzieller Bedeutung sein, ob seine Arzneimittel im Erstattungskodex gelistet sind.

Was wir tun: Wir begleiten Arzneimittelhersteller bei der Aufnahme ihrer Erzeugnisse in den Erstattungskodex oder in Verfahren betreffend die Streichung dieser Erzeugnisse aus dem Erstattungskodex. Daneben beraten wir Marktteilnehmer und Interessenvertreter in Fragen der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Österreich.

Unsere Experten für Arzneimittelrecht:

Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner
Mag. Stefanie Bardach
Rechtsanwältin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

tel: +43.1.513 50 050
fax: +43.1.513 50 05-50
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