
APOTHEKENRECHT
Apothekenbetrieb in Österreich
Das heute noch heute geltende ApothekenG stammt aus dem Jahr 1907. Auch wenn es seit damals fast 50 Mal novelliert worden ist, ruht die Arzneimittelversorgung in Österreich nach wie vor auf zwei Eckpfeilern: Dem „Apothekenvorbehalt“ des § 59 Abs 1 ArzneimittelG, der eine Abgabe von Arzneimittel nur in Apotheken erlaubt, auf der einen Seite; und einem Bedarfsprüfungssystem für neu zu errichtende öffentliche Apotheken auf der anderen Seite, das sich an der abstrakten Kundennachfrage orientiert und bestehende öffentliche Apotheken vor ruinösem Wettbewerb schützen soll (Gebietsschutz).
Was wir tun: Unsere Experten haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung von sowohl Konzessionswerbern als auch Inhabern bestehender Apotheken. Wir begleiten Konzessionsverfahren, bekämpfen negative Entscheidungen vor den Landesverwaltungsgerichten und stehen für die Interessen unserer Mandanten auch vor den Höchstgerichten des Öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsgerichten) ein. Wir zeichnen für Gesetzesanfechtungen und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verantwortlich. Und: Wir werden für unsere Mandanten auch gesellschaftsrechtlich tätig (Verkauf bzw sonstige Weitergabe von Apothekenbetrieben, Neu- und Umgründungen, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Absicherungsmodelle).
Unsere Experten für Apothekenrecht:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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