
BAU- UND RAUMORDNUNGSRECHT
Bau- und Raumordnungsrecht in Österreich
Das Bau- und Raumordnungsrecht gilt als wichtigste Kompetenz der Länder: Hier liegen Gesetzgebung und Vollziehung (fast) ganz bei ihnen. Mit all den Schwierigkeiten, die eine solche föderale Strukturierung mit sich bringen kann: Neun Raumordnungen, neun Bauordnungen; Instanzenzüge, die beim Bürgermeister beginnen und im Rechtsmittelweg erst bei den Höchstgerichten des Öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) enden. Schwierige Mehrparteienverfahren, bei denen es oft nicht nur auf das Rechthaben (Wem stehen welche subjektiv-öffentlichen Rechte zu?), sondern vor allem auch auf die Schwierigkeit des Rechtbekommens (Mit welchem Nachbarn gelingt ein Interessensausgleich? Wo ist die „rote Linie“ der Baubehörde?) ankommt. Hier sind exzellente Expertise, Verhandlungsgeschick und psychologisches Fingerspitzengefühl gefragt!
Was wir tun: Wir begleiten sowohl Bauwerber als auch Nachbarn, aber auch Gemeinden in herausfordernden Bauverfahren.
Unsere Experten für Bau- und Raumordnungsrecht:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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