Regal voll mit Büchern, darunter das BDG

BEAMTENDIENSTRECHT

Beamtendienstrecht in Österreich

Das öffentliche Dienstrecht umfasst – als Sammelbegriff – viele verschiedene Gesetze (Beamten-DienstrechtsG, VertragsbedienstetenG, GehaltsG, Bundes-GleichbehandlungsG, landesspezifische Regelungen), die das Dienstverhältnis einer natürlichen Person zu einer Gebietskörperschaft regeln. Dabei unterscheidet man zwischen „Beamten“ und „Vertragsbediensteten“. Beamte werden mit Bescheid ernannt; Vertragsbedienstete stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis (ähnlich jenen Arbeitsverträgen, die in der Privatwirtschaft abgeschlossen werden). Die Qualifizierung als Beamter oder als Vertragsbediensteter ist maßgeblich für die Rechte und Pflichten des Arbeitsnehmers sowie den ihm offen stehenden Rechtsschutz. Während Rechtsstreitigkeiten, die einen Beamten treffen, typischerweise vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, wird dem Vertragsbediensteten Rechtsschutz vor den Zivilgerichten gewährt.

Was wir tun: Unsere Experten verfügen über langjährige und fundierte Erfahrung in allen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts. So vertreten wir vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission ebenso wie vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten und den Disziplinarbehörden.

 

Unsere Expertin für Beamtendienstrecht:

Mag. Jacqueline Kachlyr-Poppe
Rechtsanwältin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

tel: +43.1.513 50 050
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