
BUNDES- UND LANDESVERWALTUNGSGERICHTE
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (Inkrafttreten: 01.01.2014) wurde in Österreich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Die Bescheide von Verwaltungsbehörden können zuerst bei den Verwaltungsgerichten angefochten werden; dazu wurden in jedem Bundesland ein Verwaltungsgericht und zwei Verwaltungsgerichte des Bundes – das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht – eingerichtet („9+2-Modell“). Gegen die Entscheidung dieser Verwaltungsgerichte gibt es die Möglichkeit, Revision an den Verwaltungsgerichtshof und/oder Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben.
Was wir tun: Das Verwaltungsverfahrensrecht – worunter wir sowohl das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden, als auch das verwaltungsgerichtliche und das verwaltungsgerichtshöfische Verfahren verstehen – gehört zu unseren Kernkompetenzen. Manche gewinnen ein Verfahren, ohne das Materiengesetz zu kennen; noch keiner hat ein Verfahren gewonnen, ohne das Verfahrensgesetz zu kennen! In unserer jahrzehntelangen Praxis haben wir alle Arten von Verwaltungsverfahren kennen und meistern gelernt. Mit dem Ergebnis, dass wir vor den Verwaltungsgerichten nur schwer zu toppen sind! Wir kennen deren Eigenheiten, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten, auf die man achten muss, und die juristischen Kniffe, die zum Erfolg führen. Profitieren Sie von diesem Erfahrungsschatz!
Unsere Experten für die Verfahrensführung vor den Bundes- und Landesverwaltungsgerichte:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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