EISENBAHNRECHT

Eisenbahnrecht in Österreich

Das EisenbahnG regelt die Erteilung von Konzessionen für Haupt- und Nebenbahnen, die Erteilung von Genehmigungen für Anschlussbahnen und die Erteilung von Genehmigungen für Eisenbahnanlagen.

Was wir tun: Wir beraten und vertreten Sie bei der Genehmigung neuer oder erweiterter Eisenbahnen und der Auflassung bestehender Eisenbahnanlagen.

Unsere Expertin für Eisenbahnrecht:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

tel: +43.1.513 50 050
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