Europäischer Gerichtshof

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist der Gerichtshof der Europäischen Union. Er ist in zwei Gerichte (Gerichtshof und Gericht) untergliedert und stellt durch seine Auslegung des Unionsrechts dessen einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicher. Ihm obliegt auch die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und den Institutionen der EU.

Was wir tun: Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sind besonders anspruchsvoll: Da es im Normalfall keine Möglichkeit gibt, den Europäischen Gerichtshof direkt anzurufen, muss ein Vorabentscheidungsersuchen initiiert werden, bei dem ein österreichisches Gericht Fragen zur Auslegung unionsrechtlicher Bestimmungen an den Europäischen Gerichtshof heranträgt. Hier kommt es darauf an, das unionsrechtliche Problem präzise darzustellen und die an den Europäische Gerichtshof zu stellenden Fragen so vorzuformulieren, dass das nationale Gericht nicht umhin kommt, ein Vorabentscheidungsersuchen zu stellen. Die mündliche Verhandlung vor dem Europäische Gerichtshof hat ihre Eigenheiten: Knappe Redezeit, keine Wiederholungen, akribische Sachlichkeit, kein advokatorisches Geplärre, Transkripte für Dolmetscher und, und, und …. Unsere Spezialisten haben in den vergangenen Jahren viel vor dem Europäische Gerichtshof erreicht. Durch DenkKunst!

Unsere Experten für die Verfahrensführung vor dem EuGH:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin
Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner
Mag. Jacqueline Kachlyr-Poppe
Rechtsanwältin
Mag. Stefanie Bardach
Rechtsanwältin
Mag. Richard Hochreiner
Rechtsanwalt

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