Symbolbild Grundrechtsschutz

GRUNDRECHTSSCHUTZ

Grundrechtsschutz in Österreich

Die Grundrechte – oder in der Diktion des österreichischen Verfassungsgesetzgebers: die „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte“ – bilden das Fundament des österreichischen Rechtsstaats. Sie garantieren jeder Person unantastbare Freiheiten wie Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Freiheit des Eigentums, Erwerbsfreiheit, Schutz des Privatlebens, Datenschutz etc. In Österreich sind diese Rechte nicht nur durch die Bundesverfassung, sondern auch durch Staatsverträge (wie zB die Europäische Menschenrechtskonvention) und die Grundrechtecharta der EU abgesichert.

Was wir tun: Unsere Experten bekämpfen Grundrechtswidrigkeiten beim Verfassungsgerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Erstellung von Rechtsgutachten und der Vertretung von Unternehmen, die sich durch ein verfassungswidriges Vorgehen von Verwaltungsbehörden, Gerichten oder den Gesetzgebern in ihren Grundrechten verletzt erachten. Unsere hohe Spezialisierung und Erfahrung in diesem Bereich haben in den vergangenen Jahren immer wieder zu Gesetzesaufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof geführt.

Unsere Experten für Grundrechtsschutz:

Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner
Mag. Jacqueline Kachlyr-Poppe
Rechtsanwältin
Mag. Stefanie Bardach
Rechtsanwältin
Mag. Richard Hochreiner
Rechtsanwalt

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