
KLIMASCHUTZRECHT
Klimaschutzrecht
Das europäische Klimaschutzrecht beruht auf dem Europäischen KlimaG (2021), das die EU verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Zentrale Instrumente sind das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) für Industrie und Energie, die Lastenteilungsverordnung (ESR) mit nationalen Zielen für Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft sowie die LULUCF-Verordnung für Landnutzung und Forstwirtschaft. Das österreichische Klimaschutzrecht stützt sich auf das KlimaschutzG, den nationalen Emissionszertifikatehandel, die Umsetzungsvorschriften für den EU-Emissionshandel und das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.
Was wir tun: Wir beraten, vertreten und unterstützen Sie bei ihren Projekten rund um erneuerbare Energien, bei der Anwendung der Bestimmungen über den nationalen Emissionszertifikatehandel und der Bestimmungen über den EU-Emissionshandel.
Unsere Expertin für Klimaschutzrecht:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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