Symbolbild Naturschutz

NATURSCHUTZRECHT

Naturschutzrecht

Die auf EU-Ebene etablierten naturschutzrechtlichen Instrumente des Gebiets- und Artenschutzes führen aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zunehmend zu einer Vorrangstellung der Belange des Naturschutzes gegenüber allen anderen Belangen. Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen erfolgt erst auf der nachgelagerten Ebene der Ausnahmeprüfung und ist an hohe Anforderungen geknüpft. Insbesondere der in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer verankerte Artenschutz trifft Projekte auch außerhalb besonders schützenswerter Flächen. Die EU-Renaturierungsverordnung wird auch Auswirkungen auf Genehmigungsprojekte haben.

Was wir tun: Wir beraten und vertreten sie bei allen naturschutzrechtlichen Fragestellungen, bei naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Grünland und in Natura 2000-Gebieten und bei artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen.

Unsere Expertin für Naturschutzrecht:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

tel: +43.1.513 50 050
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