UMWELTRECHT

Umweltrecht in Österreich

Im Fachgebiet Umweltrecht beraten wir Sie in einer der spannendsten und facettenreichsten Materie der österreichischen Rechtsordnung; aufgrund immer neuer Vorgaben des Unionsrechts und der nationalen Gesetzgebung gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das sich so schnell entwickelt wie das Umweltrecht.

Akzente setzen wir durch eine sehr genaue Arbeitsweise und großes Verständnis für technische Zusammenhänge. Unsere Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass sich im Umweltrecht beste Beratungsergebnisse und -erfolge nur durch eine breit gestreute interdisziplinäre Zusammenarbeit erzielen lassen. Aus diesem Grund sind wir stolz darauf, seit Jahren mit einer ganzen Reihe von hoch qualifizierten Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten; diese Zusammenarbeit und die daraus gewonnenen Erfahrungen ermöglichen es uns, auch komplexe umweltrechtliche Projekte ganzheitlich betreuen zu können.

Für die tägliche Beratungspraxis des Umweltrechts sind vor allem die folgenden Rechtsgebiete und Verwaltungsvorschriften relevant:

Unsere anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit im Umweltrecht umfasst va die folgenden Tätigkeiten:

  • Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung (Sondervorschriften für IPPC-Anlagen), EmissionsschutzG für Kesselanlagen (EG-K), Branchen-Emissionsverordnungen, VOC-Anlagen-Verordnung;
  • AbfallwirtschaftsG, Deponieverordnung, Verpackungsverordnung, Elektroaltgeräteverordnung, Abfallverzeichnisverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallverbrennungsverordnung, Altfahrzeugeverordnung,
  • EU-Abfallverbringungsverordnung;
  • WasserrechtsG;
  • Allgemeine Abwasseremissionsverordnung, Branchen-Abwasseremissionsverordnungen, Qualitätszielverordnung, Indirekteinleiterverordnung,
  • Kanalisationsrecht der Bundesländer;
  • AltlastensanierungsG;
  • UmweltverträglichkeitsprüfungsG;
  • ImmissionsschutzG-Luft;
  • EmissionszertifikateG;
  • MineralrohstoffG;
  • UmweltförderungsG;
  • ForstG;
  • ArbeitnehmerschutzG;
  • EisenbahnG, Eisenbahnverordnung, Straßenbahnverordnung, Eisenbahnenteignungs-EntschädigungsG.
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren: rechtliche Begleitung eines Projekts von der Konzept- und der Planungsphase über die Einreichung, die Genehmigungsverhandlung, die Bescheiderlassung und das Rechtsmittelverfahren bis zur Umsetzung des genehmigten Projekts;
  • Beratung und Vertretung in Sanierungs- und Sicherungsverfahren (Boden- und Grundwasserkontaminationen, Umwelthaftung);
  • Beratung und Vertretung bei verschiedenen abfallrechtlichen Problemstellungen (Beurteilung der Abfalleigenschaft, Beitragspflicht nach dem AlSAG, Notifizierungsverfahren, Verwaltungsstrafverfahren im Abfallrecht, innerbetriebliche Umsetzung neuer abfallrechtlicher Vorgaben, Errichtung und Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen);
  • Vertretung in zivilrechtlichen Haftungs- und Entschädigungsverfahren (Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche);
  • Erstellung von Studien zur Umsetzung neuer umweltrechtlicher Regelungen, Vorbereitung von Gesetzesentwürfen;
  • Gutachten und Studien zu den verschiedensten umweltrechtlichen Fragestellungen;
  • rechtlich-technische Standortgutachten in Zusammenarbeit mit einem Team von technischen Experten, environmental due diligence-Prüfungen, legal compliance-Prüfungen, Entwurf von Vertragsklauseln zur Minimierung des umweltrechtlichen Haftungsrisikos;
  • Lobbying bei Interessensvertretungen zur Durchsetzung spezieller unternehmerischer Anliegen.

Unsere Expertin für Umweltrecht:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

tel: +43.1.513 50 050
fax: +43.1.513 50 05-50
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