Symbolbild Umweltverträglichkeitsprüfung (Erde mit aufblühender Pflanze in Hand)

Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich

Erstmals in Österreich im Jahr 1993 eingeführt, im Jahr 2000 neu erlassen und seitdem mehrfach geändert, regelt das UmweltverträglichkeitsprüfungsG (UVP-G 2000) die systematische Prüfung der Umweltauswirkungen von großen Projekten und deren konzentrierte Genehmigung. UVP-Verfahren sind komplex, erzeugen bei den Antragstellern und den Behörden einen sehr großen Aufwand und dauern häufig mehrere Jahre. Nicht jedes Projekt, das die Schwellenwerte des UVP-G 2000 überschreitet, muss UVP-pflichtig sein; eine UVP lässt sich allenfalls durch ein vorgelagertes UVP-Feststellungsverfahren (UVP-Einzelfallprüfung) vermeiden.

Was wir tun: UVP-Feststellungsverfahren und UVP-Genehmigungsverfahren sind eines unserer Steckenpferde. Seit Bestehen unserer Kanzlei haben wir unzählige UVP-Genehmigungsverfahren und UVP-Feststellungsverfahren in allen Bundesländern erfolgreich abgewickelt. Wir wissen, wie UVP-Verfahren funktionieren.

Unsere Expertin für Umweltverträglichkeitsprüfungen:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
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