Team Vergaberecht (links nach rechts: Walter Schwartz, Jacqueline Kachlyr-Poppe, Richard Hochreiner)

VERGABERECHT

Vergaberecht in Österreich

In kaum einem anderen Rechtsgebiet herrscht soviel Unsicherheit wie im Vergaberecht. Dies rührt zum einen daher, dass das Vergaberecht (als Kodifikation durchsetzbarer Rechtsansprüche) relativ jung ist; die ersten einschlägigen Regelungen sind erst durch das BundesvergabeG getroffen worden. Das österreichische Vergaberecht ist zum anderen in den vergangenen Jahren in kurzen Abständen neu gefasst worden (1993, 1997, 2002, 2006, 2018); jede dieser Änderung hat ein deutliches Anschwellen des Normenmaterials gebracht:

  • BundesvergabeG 1993: 108 Paragraphen und 11 Anhänge
  • BundesvergabeG 1997: 130 Paragraphen und 18 Anhänge
  • BundesvergabeG 2002: 192 Paragraphen und 10 Anhänge
  • BundesvergabeG 2006: 351 Paragraphen und 19 Anhänge
  • BundesvergabeG 2018: 382 Paragraphen und 21 Anhänge (+BVergVS + BVergKonz)

Und schließlich leistet sich Österreich den „Luxus“ einer vielfach zersplitterten Vergabekontrolle: Neun Vergabekontrollbehörden in den Ländern (Landesverwaltungsgerichte, allenfalls mit vorgelagerten Schlichtungsstellen), Bundesverwaltungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof. Hinzu kommen die Kognitionsbefugnis des Europäischen Gerichtshofs und die Nachprüfungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission. Angesichts dieser Unübersichtlichkeit ist es nicht weiter verwunderlich, dass fehlerfreie Vergabeverfahren selten sind.

In unserem Fachgebiet Vergaberecht und Beschaffungswesen arbeiten wir an diesem Problem: Wir kennen die Lücken und Tücken des BundesvergabeG 2018 ebenso wie den unionsrechtlichen Rahmen; wir übernehmen Verantwortung und haften dafür. Gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern erarbeiten wir Ausschreibungsunterlagen und begleiten Beschaffungsvorgänge – von der Markterkundung über die Bekanntmachung bis zum Zuschlag/Widerruf. Bietern ermöglichen wir es, diskriminierende Ausschreibungsbestimmungen anzufechten, fehlerfreie Angebote auch angesichts eines formstrengen Vergaberegimes abzugeben und ihre Chance auf den Auftrag zu wahren. Und: In den Verfahren vor den Vergabekontrollbehörden kämpfen wir – gleich ob für Auftraggeber oder Bieter – um das Recht unserer Mandanten. Aus diesem ständigen Einsatz im Vergaberecht – und aus einer ehrlichen Begeisterung für dieses Rechtsgebiet – resultieren nicht nur Kompetenz und Verantwortlichkeiten, sondern auch Standardwerke der Vergaberechtsliteratur.

Unsere anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit im Vergaberecht und Beschaffungswesen umfasst ua die folgenden Tätigkeiten:

  • gesamthafte Betreuung von Vergabeverfahren auf Auftraggeberseite (Überwachung der Markterkundung und sachverständigen Kostenschätzung, Verhinderung einer Vorarbeitenproblematik, Erstellung und Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen, Risikomanagement, Entwurf des Leistungsvertrags, Abwicklung von Bieteranfragen und allfälligen Berichtigungen, Leitung und Begleitung von Verhandlungsrunden und Aufklärungsgesprächen, Vornahme der notwendigen Dokumentationen, Begleitung und Beratung der Bewertungskommission, Mitteilung der Zuschlags- oder Widerrufsentscheidung, Zuschlagserteilung oder Widerruf);
  • gesamthafte Betreuung von Vergabeverfahren auf Bieterseite (Evaluierung von Bekanntmachungen, Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Risikomanagement, Begleitung des Vergabeverfahrens, Begleitung von Verhandlungsrunden und Aufklärungsgesprächen, Vornahme der notwendigen Dokumentationen);
  • Führung von Vergabekontrollverfahren auf Auftraggeberseite (Argumente gegen die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, Vertretung im Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren);
  • Führung von Vergabekontrollverfahren auf Bieterseite (Argumente für die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, Vertretung im Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren);
  • Anfechtung von Entscheidungen der Vergabekontrollbehörden vor Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof;
  • Vertretung in zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren nach rechtswidrigen Vergaben;
  • Gutachten und Studien zu den verschiedensten vergaberechtlichen Fragestellungen;
  • In house-Seminare zur Schulung der vergaberechtlichen Kenntnisse auf Auftraggeber- bzw Bieterseite.

Unsere Experten für Vergaberecht:

Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner
Mag. Jacqueline Kachlyr-Poppe
Rechtsanwältin
Mag. Richard Hochreiner
Rechtsanwalt
Mag. Tanja Marakovics
Rechtsanwaltsanwärterin
Mag. Maximilian Schleich
Rechtsanwaltsanwärter

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
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