
VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Der Verfassungsgerichtshof ist „Hüter der Verfassung“. Erlässt der Gesetzgeber ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, oder setzen Gerichte bzw Verwaltungsbehörden Handlungen, welche die Grund- und Menschenrechte (in der Diktion des Bundes-VerfassungsG: die „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte“) verletzen, kann man sich im Wege eines Individualantrags, einen Parteiantrags auf Normenkontrolle oder einer Erkenntnisbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Was wir tun: Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sind hohe (Denk-)Kunst! Sie betreffen oft Kernfragen der staatlichen Organisation oder Grundfragen eines freien, sicheren und selbstbestimmten Daseins. Da die Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof meist ohne mündliche Verhandlung als reines „Aktenverfahren“ durchgeführt werden, kommt den Schriftsätzen ein besonderer Stellenwert zu. Hier punkten sorgfältige Recherche, sachliche Argumentation, klare und prägnante Sprache, pointiertes Herausarbeiten des juristischen Problems. Punkten Sie mit uns!
Unsere Experten für die Verfahrensführung vor dem VfGH:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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