VwGH

VERWALTUNGSGERICHTSHOF

„Es spricht einiges dafür, dass der gerichtsförmigen Kontrolle des Staats-, insbesondere des Verwaltungshandelns, entscheidende Bedeutung bei dessen Verrechtlichung, damit aber auch für dessen Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit zukommt“ (Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit [1983] 14). So hat der – auf den 1875 gegründeten k. k. Verwaltungsgerichtshof zurückgehende – Verwaltungsgerichtshof durch seine jahrzehntelange Rechtsprechung maßgeblich daran mitgewirkt, dass Österreich zu einem Rechtsstaat werden konnte. Seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (Inkrafttreten: 01.01.2014) können zwar nicht mehr die Bescheide von Verwaltungsbehörden, nun aber die Erkenntnisse der – über diese Bescheide entscheidenden – Verwaltungsgerichte beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden. So übt der Verwaltungsgerichtshof letzten Endes noch immer die „Aufsicht“ über die Verwaltung aus.

Was wir tun: Das Vorbereiten und Erheben einer – ordentlichen oder außerordentlichen – Revision an den Verwaltungsgerichtshof zählt zu anspruchsvollsten Aufgaben, die sich einem Rechtsanwalt stellen können. Dabei ist schon die Begründung der Zulässigkeit tricky; noch schwieriger wird es, wenn man die Revision mit einem „Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung“ verbindet, um einen sofortigen Vollzug des angefochtenen Akts zu verhindern. Unsere Spezialisten haben in den vergangenen Jahren mehrere hundert Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof geführt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, unserem Wissen – und auch von der Kreativität, die uns auch in diesem high end-Bereich des österreichischen Rechts auszeichnet!

Unsere Experten für die Verfahrensführung vor dem VwGH:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin
Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner
Mag. Jacqueline Kachlyr-Poppe
Rechtsanwältin
Mag. Stefanie Bardach
Rechtsanwältin
Mag. Richard Hochreiner
Rechtsanwalt

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