Bundesvergabegesetz 2006 Kommentar

Das Vergaberecht erfasst die Beschaffungsvorgänge von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern. Es bezweckt sowohl den Schutz des Auftraggebers vor wettbewerbswidrigen Absprachen der Unternehmer als auch den Schutz der Unternehmer vor der gebündelten Marktmacht großer Auftraggeber. Jedes Jahr gibt die „öffentliche Hand“ europaweit große Summen aus. Ein rechtsförmig gestaltetes Beschaffungswesen ist daher wichtig für einen transparenten und korruptionsfreien Rechtsstaat.

Die 2. Auflage ist zwar zum BVergG 2006 erarbeitet worden; aufgrund der umfassenden Kommentierung und der tiefgehenden wissenschaftlichen Erörterung grundsätzlicher vergaberechtlicher Probleme ist dieses Werk aber auch heute noch für Lehre und Praxis unverzichtbar.

Autor:

Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner

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