
ABFALLRECHT
Abfallrecht in Österreich
Das Abfallrecht spielt eine zentrale Rolle in der europäischen und nationalen Umweltgesetzgebung. Umfassende europäische und nationale Regelwerke sollen die Ziele einer nachhaltigen Ressourcennutzung und einer möglichst vollständigen Kreislaufwirtschaft sicherstellen, gleichzeitig aber auch Umweltbeeinträchtigungen durch unkontrollierte Behandlungen und Lagerungen vermeiden.
Das Bundes-AbfallwirtschaftsG 2002 regelt den Abfallbegriff, die Einstufung von Abfällen, die Behandlungspflichten, die erforderlichen Aufzeichnungen, die Genehmigung von Behandlungsanlagen und die Erteilung von Behandlungsaufträgen durch die Behörde. Von zunehmender Bedeutung sind die Bestimmungen über die erweiterte Herstellerverantwortung, die Hersteller für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Entsorgungsphase, verantwortlich machen (zB Verpackungen, Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte, Batterien, Einwegpfand).
Was wir tun: Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Vermeidung, Verwertung, Entsorgung und Verbringung von Abfällen. Von der Erstellung von Gutachten zur abfallrechtlichen Einstufung von Materialien und Stoffen, über das Genehmigungsmanagement für Abfallbehandlungsanlagen bis zur Beratung und Vertretung von Sammel- und Verwertungssystemen. Das Abfallrecht kennen wir wie unsere Westentasche.
Unsere Expertin für Abfallrecht:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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