
1. ALLGEMEINES
Bund, Länder und Gemeinden finanzieren ihre Ausgaben hauptsächlich durch Abgaben. „Abgabe“ ist der Oberbegriff für Steuern, Beiträge und Gebühren. Zu den wichtigsten Einnahmen zählen etwa die Einkommens- und Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer sowie verschiedene Gebühren und Beiträge.
2. DOCH WOHER KOMMT DAS GELD, MIT DEM DIESE ABGABEN BEZAHLT WERDEN?
Die wirtschaftliche Grundlage für die Finanzierung des Staates entsteht in der Privatwirtschaft. Unternehmer – unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeit als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ausüben – und die in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer:innen produzieren Waren und erbringen Dienstleistungen. Diese werden am Markt angeboten und von anderen Unternehmen oder privaten Haushalten gekauft bzw in Anspruch genommen. Dadurch erzielen die Unternehmen Einnahmen („Umsätze“). Von diesen Einnahmen werden unter anderem die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer:innen gezahlt. Darüber hinaus müssen Unternehmen typischerweise aber auch noch eine Reihe weiterer Ausgaben decken. Dazu zählen insb Mieten und Betriebskosten, der Einkauf von Materialien und Waren, Energiekosten, Versicherungen, Sozialabgaben, Investitionen und Kreditzinsen sowie Ausgaben für Marketing, IT und externe Dienstleistungen (zB Steuerberatung). Nach Abzug all dieser Betriebsausgaben verbleibt ein „Gewinn“. Die erzielten Einkommen und Gewinne werden in aller Regel wiederum für den Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet. Dadurch entsteht Konsum und der wirtschaftliche Kreislauf setzt sich fort.
An all diese Vorgänge knüpft der Staat mit den verschiedensten Steuern an:
a. Einkommensteuer: Einkommen natürlicher Personen werden besteuert. Bei Arbeitnehmer:innen wird sie in Form der Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn einbehalten. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer auf ihre jeweiligen Einkünfte bzw Gewinnanteile.
b. Körperschaftsteuer: Gewinne von Kapitalgesellschaften werden besteuert.
c. Umsatzsteuer: Lieferungen von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen werden besteuert. Die Steuer wird wirtschaftlich regelmäßig vom Endverbraucher getragen und vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt.
Freilich gibt es darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Steuern, wie zB die Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer auf Grundbesitz, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) insb bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in Österreich, Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren und Gerichts- und Verwaltungsgebühren.
Vereinfacht ausgedrückt erhebt der Staat auf nahezu jeden wirtschaftlichen Vorgang eine Abgabe.
Eine leistungsfähige Privatwirtschaft ist daher die wesentlichste Grundlage für die Finanzierung staatlicher Aufgaben. Der Staat kann zwar auch selbst privatwirtschaftlich tätig sein und beispielsweise Einnahmen aus öffentlichen Unternehmen oder Beteiligungen erzielen. Das ist jedoch nicht seine Haupteinnahmequelle. Die klassischen Aufgaben, wie zB Verwaltung, Bildung, Polizei oder Infrastruktur, werden überwiegend durch Abgaben finanziert.
3. ERBSCHAFTSSTEUER
Die viel diskutierte Erbschaftsteuer gibt es – ebenso wie eine Schenkungssteuer – in Österreich derzeit nicht. Bei der Diskussion über ihre Einführung sollte meines Erachtens Folgendes berücksichtigt werden: Im Erbfall fällt eine Gerichtsgebühr in Höhe von 0,5‰ des reinen Verlassenschaftsvermögens an; diese Gebühr ist nicht gedeckelt. Zudem ist zu bedenken, dass das vererbte Vermögen vielfach bereits zuvor steuerlich belastet wurde. Dies lässt sich am Beispiel einer Immobilie besonders deutlich zeigen: Bereits der Kaufpreis, mit dem die Immobilie gekauft wird, stammt in der Regel aus zuvor versteuertem Einkommen. Mit dem Kauf fallen erneut erhebliche Belastungen an – insb Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr sowie weitere Gebühren und Nebenkosten, die sich insgesamt auf rund 10% des Kaufpreises belaufen. Doch damit endet die finanzielle Belastung nicht: Auch während des Besitzes ist laufend Grundsteuer (jährlich wiederkehrende Abgabe) zu entrichten. Ein und derselbe Vermögenswert ist damit im Laufe seines Erwerbs und seines Besitzes bereits mehrfach mit Steuern und Abgaben belastet worden.
4. WIE WERDEN DIE ABGABEN AUFGETEILT?
Österreich besteht aus drei staatlichen Ebenen: Bund, Ländern und Gemeinden. Jede dieser Ebenen hat eigene Aufgaben und einen eigenen Haushalt.
Viele der wichtigsten Abgaben werden vom Bund eingehoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass das alles beim Bund verbleibt. Die Einnahmen werden nach bestimmten gesetzlichen Regeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Daneben können Länder und Gemeinden auch „eigene“ Abgaben erheben (zB Vergnügungssteuer).
Die rechtliche Grundlage dafür bildet insb das Finanz-Verfassungsgesetz
(F-VG). Es legt die Grundregeln für die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden fest. Die konkrete Verteilung der Abgabeneinnahmen wird sodann im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Dieses legt insb fest, wie die gemeinschaftlichen Bundesabgaben (zB Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Das derzeit geltende FAG 2024 ist bis Ende 2028 befristet.
Das Grundsystem kann daher – sehr – vereinfacht so dargestellt werden:
5. TO PUT IT INTO A NUTSHELL
Die wirtschaftliche Grundlage der Staatsfinanzierung entsteht in der Privatwirtschaft. Der Staat erhebt auf dieser Grundlage Abgaben. Die daraus erzielten Einnahmen werden nach gesetzlichen Regeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt und zur Finanzierung ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben verwendet.
Gerne vertreten wir Sie auch vor dem Bundesfinanzgericht oder dem Verwaltungsgerichtshof in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Es gilt daher auch in diesem Bereich wie gewohnt: Punkten Sie mit uns!
Verfasst von:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien
tel: +43.1.513 50 050
fax: +43.1.513 50 05-50
office@shmp.at